Hausverbot für Hitler

Die Oberhessische Presse meldet, daß die BILD am Sonntag meldet, daß die AfD-Spitze Höcke mit Hitler verglichen habe: http://www.op-marburg.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/AfD-Spitze-vergleicht-Hoecke-mit-Hitler

Wie Hitler fängt auch Höcke nämlich vorne mit H an.
Das interessiert mich aber nicht weiter, sondern dieses finale Zitat in dem Artikel:
„Wie Brandenburgs Landeschef Alexander Gauland stellte sich Höcke damit gegen Petry, die bei dem Bundesparteitag am 22. April in Köln eine Richtungsentscheidung erreichen will. Höcke hat sich dazu als Delegierter wählen lassen, obwohl er am Tagungsort von der Hotelleitung ein Hausverbot bekam.“

Wenn man Gesetze nicht so willkürlich betrachtet wie der Herr Plettenberg als Bürgermeister von Amöneburg, der auch gerne mal in der Presse fordert, daß Menschen wie ich nicht an Bürgermeisterwahlen teilnehmen dürfen sollen, weil ich als Opfer eines antisemitischen Brandanschlages zum Geburtstag des Herrn Hitler eine „Schande für den Berufsstand“ sei, offenbar weil ich nun ein abgebrannter Künstler bin,
dann muß man feststellen: Parteitage von politischen Parteien sind im Parteiengesetz geregelt. Wer Delegierter sein darf, bestimmen die entsendenden Gebietsverbände der Partei, das bestimmen nicht irgendwelche Hotelleitungen. Denn wir sind hier ja in der Realität und nicht im Fernseh-Hotel in „Sturm der Liebe“.
Das ist ein bißchen mit der Bürgermeisterwahl in Amöneburg vergleichbar: auch dort bestimmt ja nicht der Redakteur der Facebookseite der Stadt Amöneburg (also der Herr P.), wer Bürgermeister sein darf, das bestimmen gemäß dem Wahlgesetz die Wähler.

Dem Gesetz nach wird also der Bundesparteitag der AfD in Köln entweder nicht stattfinden dürfen, oder aber er wird anfechtbar sein, wenn ein gewählter Delegierter keinen Zutritt bekommt.

Der Zutritt zum Bürgermeisterdienstzimmer von Amöneburg wurde übrigens von den Wählern gemäß  Gesetz klar entschieden: das Bürgermeisterbüro bleibt „judenrein“, denn ich muß mit nur fast 2 % leider draußen bleiben. Passend zum Lutherjahr ist der Wahlsieger im katholischen Amöneburg evangelisch.

KEIN Hausverbot gibt es für Menschen, die anderen Leuten gern mal zum Hitlergeburtstag das Haus anzünden, denn: „Täter haben auch Rechte“. Womit wohl ausgedrückt werden soll: ich als Abgebrannter nicht. Wenn es nach Herrn Plettenberg geht, nicht mal mehr passive Wahlrechte.

Über Hessenhenker

Ich bin ein Künstler, wenn auch mit 1,78 m kein großer.
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4 Antworten zu Hausverbot für Hitler

  1. Aristobulus schreibt:

    Jedenfalls darf der Herr Plettenberg im Café Höcklergeburtstag keine Bloody Mary trinken, sondern der kriegt da Hausverbot. Obwohl dann das Café die Amöneburger Bloody-Mary-Kommunalpolitik bestimmt, was es ja laut Bundesraumordnungsexekutivbestimmung naturgemäß nicht darf!, aber sei’s drum. Der muss da Hausverbot kriegen.
    Weil: Sucht er sich halt ein anderes Geburtstagscafé.
    Ja?

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    • Hessenhenker schreibt:

      Der Herr Plettenberg darf in Amöneburg überhaupt nichts trinken!
      Denn entgegen seinen wiederholt folgenlos gebliebenen Wahlversprechungen wohnt er nicht in Amöneburg.
      Heißt: er muß ja immer noch fahren!

      Gefällt 2 Personen

      • anders arendt schreibt:

        Zwei Flaschen Bier gehen, sagten mir mehrere Polizisten einstimmig. Plettenberg​​ ist sehr groß, bleibt vielleicht auch nach 3 Flaschen noch unterhalb der “Promillegrenze“. Wenn er doch mal zu viel trinken sollte und erwischt wird, verliert er den Lappen, wie sein Kollege Groll schon vor Beginn der ersten Amtszeit. Aber dann wird sich bestimmt jemand revanchieren, der das Wahltaxi genutzt hat.

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    • anders arendt schreibt:

      Die Kommunalpolitik wird bei Raabs in der Kneipe in Mardorf bei Raabs Mary bestimmt. “Bloody Mary“ wurde sie meines Wissens bisher nicht genannt, aber ich war auch lange nicht mehr da. Der Herr Aristobulus weiß ja nach eigenen Angaben besser Bescheid, was da vor Ort genau läuft.

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